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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reservierungen / Buchungen, soweit nicht im Einzelfall gesonderte schriftliche Verträge vereinbart werden. Andere AGB als die des businessinn.de Aparthotels (nachfolgend Aparthotel / Anbieter genannt) werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das businessinn.de Aparthotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

1.   Vermietet wird ein möbliertes Appartement im businessinn.de Aparthotel, Dr.- Franz- Mertens- Straße 2 A (Zimmer 301-379) oder Adolf-Butenandt-Str. 2d (Zimmer 381-399), 27580 Bremerhaven.

 

Die Zimmer werden zu Wohnzwecken überlassen. Die Ausstattung ergibt sich gemäß Inventarliste, welche von den Reinigungskräften geführt wird. Als Übergabe gilt die erstmalige Eingabe des Zugangscodes. Nach Übergabe des Appartements an den Gast, hat der Gast 4 Stunden Zeit eventuell bestehende Mängel in dem Appartement festzustellen und diese dem Anbieter anzuzeigen. Werden keine Mängel festgestellt, so hat der Gast für alle Mängel, die während seines Aufenthalts am Inventar entstehen, zu haften. Gleiches gilt für fehlende Inventargegenstände.

 

Der Besteller / Gast erwirbt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer oder bestimmte Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Hotel bemühen, gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen.

 

Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Bestellung eines Appartements vom Aparthotel gegenüber dem Gast zugesagt und schriftlich bestätigt ist.

 

2.   Dem Gast wird am Tag der Anreise (i.d.R. um 11:00 Uhr, bei last-minute Buchungen sofort nach Buchung) ein Zugangscode per SMS und eMail an die bei der Buchung angegebene Mobilnummer bzw. eMail-Adresse gesendet, welcher über die Aufenthaltsdauer an allen relevanten PIN-Tastaturen (Fahrstuhl und Zimmertür) gültig ist. Der Zugangscode muss am Anreisetag bis 22:00 Uhr im Fahrstuhl und an der Zimmertür getestet werden. Am Abreisetag verliert der Zugangscode um 11:15 Uhr seine Gültigkeit.

 

 

§ 2 An- und Abreise

 

Ohne anderslautende Vereinbarung stellt das Aparthotel bestellte Appartements am Anreisetag ab 14:30 Uhr zur Verfügung. Der erstmalige Check-in muss bis 22:00 Uhr erfolgen. Dies beinhaltet die obligatorische Eingabe und damit den Test des Zugangscodes im Fahrstuhl und an der Zimmertür. Der telefonische Support ist bis 22:45 Uhr erreichbar. Der Betreiber haftet nicht bei Zugangsproblemen aufgrund von verspätetem Check-in (außerhalb des Support-Zeitraumes). Die Rückgabe der Appartements hat am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu erfolgen. Im Falle verspäteter Abreise bis 16:00 Uhr ist das Hotel berechtigt, bis zu 50% des Preises zu berechnen, danach bis zu 100% des Preises. Der Besteller übermittelt bis spätestens 3 Tage vor Anreise dem Aparthotel eine Namensliste der Gäste, sofern nicht nur der Besteller selbst anreist.

 

 

§ 3 Aufenthaltsdauer

 

1.   Der Beherbergungsvertrag läuft während des in der Reservierungsbestätigung vereinbarten Zeitraums. Die maximale Mietdauer darf einen Zeitraum von 6 Monaten nicht überschreiten.

 

2.   Der Beherbergungsvertrag läuft nur zum vorübergehenden Gebrauch des Appartements und endet daher zum in der Reservierungsbestätigung festgelegten Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

3.   Setzt der Gast den Gebrauch des Appartements nach Ablauf des in Absatz 2 aufgeführten Zeitraums fort, so macht er sich in vollem Umfang schadensersatzpflichtig gegenüber dem Anbieter, sofern dieser das Appartement bereits an einen anderen Gast vermietet hat. Eine Fortsetzung oder Erneuerung des Beherbergungsvertrages muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Mündliche Abreden sind nichtig.

 

4.   Der Gast hat die Option den Beherbergungsvertrag zu verlängern. Zur Ausübung des Optionsrechts muss der Gast den Anbieter eine Woche vor Ablauf der Aufenthaltsdauer schriftlich mitteilen, wie lange er beabsichtigt das Appartement weiterhin zu nutzen. Ausgeübte Optionen sind verbindlich und werden wie feste Reservierungen gehandhabt.

 

Für den Fall, dass der Anbieter bereits einen Beherbergungsvertrag mit einem anderen Gast für das gleiche Appartement geschlossen hat, ist der Anbieter berechtigt den Gast bei der Verlängerung der Aufenthaltsdauer in ein vergleichbares Appartement unterzubringen. Sollte auch dies nicht möglich sein, so kann der Gast sein Optionsrecht nicht ausüben und der Beherbergungsvertrag endet nach Ablauf des in Absatz 1 genannten Zeitraums.

 

5.   Sollte der Gast die Option gemäß, Absatz 4 ausüben, so ist diese nur wirksam, wenn ein neuer Beherbergungsvertrag schriftlich von beiden Parteien unterzeichnet wird.

 

6.   Sollte der Gast mit den Zahlungen gemäß § 4 und § 5 mehr als 7 Tage in Verzug kommen, so hat der Anbieter ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 1 Tag und ist berechtigt dem Gast den Zutritt zur Wohnung zu entziehen.

 

 

§ 4 Höhe der Vergütung

 

1.   Der Preis pro Person und Appartement, welcher die Betriebskosten bereits enthält, wird in der Reservierungsbestätigung festgelegt. Sofern eine Anmietung von weniger als einem Monat erfolgt, erfolgt eine Abrechnung auf Wochen- oder Tagesbasis, ansonsten monatlich bzw. auf Basis entsprechend rabattierter Preise pro Nacht. Der Tagespreis nimmt mit der Länge des Buchungszeitraums ab. Bei einer Belegung von mehr als einer Person im Einzelzimmer und mehr als zwei Personen im Doppelzimmer fallen siehe §5 pro Nacht und zusätzlicher Person an. Eine solche Überbelegung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

 

2.   Sollte der Gast das Appartement nach Abschluss des Vertrages nicht beziehen, so schuldet er dennoch die Vergütung für die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Sollte das Appartement bereits vorher an einen anderen Gast vermietet werden, so schuldet er die Vergütung bis zur Neuvermietung. 

 

3.   Sollte der Gast die kostenpflichtigen Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, so wird dies nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der Gast wird den Anbieter mindestens 3 Tage im Voraus darüber unterrichten, ob und wie häufig diese Dienstleistungen erbracht werden sollen.

 

4.   Nach Ablauf der Aufenthaltsdauer wird das Appartement endgereinigt. Die Kosten dafür sind im Preis enthalten, solang der Verschmutzungsgrad gering oder noch im Rahmen des Normalen ist. Wird die Schrankküche und dessen Inventar nicht gründlich sauber zurückgelassen (die Küchenreinigung ist im Zimmerpreis nicht enthalten) wird ein Betrag in Höhe von siehe §5 fällig. Stärkere und ungewöhnliche Verschmutzungen werden nach Aufwand auf Stunden- und Materialbasis in Rechnung gestellt (Preise s. §5). Kommt es zu Beschädigungen, werden die zur Reparatur erforderlichen Monteur-/Fachhandwerkerstunden plus Material (zzgl. Versand und Bearbeitung) berechnet (Preise s. §5). Sollte der Gast den anfallenden Betrag nicht separat zahlen, so hat der Anbieter das Recht den Betrag von der Kaution einzubehalten.

 

5.   Preise können nach Vertragsabschluss / Reservierungsbestätigung modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung mehr als drei Monate beträgt. In diesem Fall ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig, wenn die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht wird oder im Hotel- und Gaststättenbereich Kostensteigerungen eingetreten sind. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller / Gast ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnisnahme von der Preiserhöhung.

§ 5 Zusätzliche Gebühren und Preise

- Early-Check-in (ab 11:30 Uhr): €20 zzgl. MwSt. pro Zimmer

- Postalischer Rechnungsversand (Frankierung und Bearbeitung): €6 zzgl. MwSt.

- Verstoss gegen das Meldegesetz (Meldeschein nicht ausgefüllt): €40 zzgl. MwSt.

- Zustellbett: €24 (oder aktualisierter Preis) zzgl. MwSt./Nacht

- Tresornotöffnung Mo-Fr 8-14 Uhr: €38,50 zzgl. MwSt., Sa-So 10-18 Uhr: €69,00 zzgl. MwSt.

- Rauchen im Gebäude: €150 zzgl. MwSt. plus evtl. Nichtvermietbarkeit aufgrund Rauchgeruchs

- Küche und/oder Utensilien nicht sauber hinterlassen: Pauschal €28 zzgl. MwSt. (max. 10 Minuten Reinigungsaufwand), bei größeren Verschmutzungen (>10 Minuten Reinigungsaufwand) kommen €9 zzgl. MwSt. pro angefangene 10 Minuten hinzu (€54 zzgl. MwSt. pro Stunde)

- Zusätzliche Zimmerreinigung: €34 zzgl MwSt. oder - bei übermäßiger Verschmutzung - nach Aufwand (€54 zzgl. MwSt. pro Stunde)

- Spezialgerätepauschale (z.B. bei erforderlicher, chemischer Reinigung): €70 zzgl. MwSt.

- Monteur-/Fachhandwerkerstunde (bei Schäden) €65 zzgl. MwSt., Material nach Händlerpreisen zzgl. Versandkosten und Bearbeitung durch Verwaltung (€12/ angef. 10 Min. zzgl. Mwst)

§ 6 Mietzahlungen & Rechnungen

 

1. Mietzahlungen und Rechnungen können per Paypal, Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisung (wenn Anreisetag mehr als sechs Tage in der Zukunft) gezahlt werden. Die Mietzahlungen müssen vor dem Anreisetermin eingehen (Vorkasse), ansonsten kann die Zutrittsberechtigung entzogen werden.

Bausch Investments GmbH

IBAN: DE73 2905 0101 0001 0686 34

SWIFT-BIC: SBREDE22 (Sparkasse Bremen)

 – oder –

PayPal.me Name: paypal.me/bauschinvest

PayPal-Adresse: fb@bauschinvest.com

Rechnungen sind grundsätzlich sofort und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Aparthotel berechtigt, Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann Gegenforderungen gegen das Aparthotel nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Aparthotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100 % abhängig zu machen. Das Hotel entscheidet darüber ohne Ankündigung.

 

Akzeptierte Zahlungsarten: Paypal, Kredit- / Debitkarte, Lastschrift oder - in bestimmten Fällen - Überweisung.

 

 

§ 7 Benutzung der Räumlichkeiten und Instandhaltung

 

1.   Der Gast darf die Räumlichkeiten ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen. Veränderungen jeglicher Art an und in den Räumlichkeiten dürfen nicht vorgenommen werden.

 

2.   Der Gast ist verpflichtet, die Räumlichkeiten sowie sämtliche darin enthaltene Gegenstände pfleglich zu behandeln und technische Geräte sachgemäß zu bedienen. Die Räumlichkeiten sind ausreichend zu lüften und zu heizen. Bei Abwesenheit des Gasts sind die Beleuchtungen auszuschalten und Heizregulatoren zurück zu drehen.

 

3.   Das Appartement ist ein Nichtraucher-Appartement. Das Rauchen ist daher in keinem Fall gestattet. Sollte der Gast dennoch Rauchen, so sind die von ihm hierdurch entstehenden Schäden bzw. Mehrkosten für die Renovierung / Reinigung bei Verlassen des Appartements in vollem Umfang zu erstatten. Wird festgestellt, dass im Zimmer geraucht wurde fallen pauschal siehe §5 an.

 

4.   Haustiere sind verboten - es sei denn, der Anbieter hat vorab schriftlich eine Zustimmung erteilt. Sofern der Gast Haustiere im Appartement hält, so ist der Anbieter berechtigt die entsprechenden Mehrkosten der Endreinigung in vollem Umfang nach Aufwand abzurechnen.

 

5.   Der Gast haftet für schuldhafte Beschädigung des Appartements inkl. Zubehör und Ausstattung, die er selbst oder die Personen verursachen, die auf Veranlassung des Gastes mit dem Appartement in Berührung kommen. Der Besteller haftet dem Aparthotel gegenüber für alle durch ihn oder seine Gäste mittelbar oder unmittelbar verursachten Schäden oder Forderungen gesamtschuldnerisch. Bauliche Veränderungen im Appartement sind nicht gestattet. Gleiches gilt für Schäden im Treppenhaus oder im Hauseingangsbereich, wenn der Schaden durch den oben bezeichneten Personenkreis verschuldet wurde.

 

6.   Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter etwaige Mängel / Schäden unverzüglich, spätestens bei Abreise, anzuzeigen. Der Gast ist verpflichtet dem Aparthotel Gelegenheit zur Abhilfe zu gewähren. Der Gast haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht entstehen.

 

Etwaige Ansprüche des Gasts sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Aparthotel schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Vertragspartners verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertag, an dem die Leistungserbringung gemäß Vertrag beendet werden sollte.

 

7.   Der Gast ist verpflichtet gemäß § 7 Lärm / Störungen zu vermeiden. Sollte er dies nach Ermahnung nicht tun - so hat der Anbieter das Recht den Vertrag außerordentlich per sofort zu kündigen sowie ein Hausverbot zu erteilen.  Als Nachweis ist es seitens des Anbieters ausreichend, die Beschwerde von mindestens 2 Mietern vorzulegen. Weitere Rechtsschritte vorbehalten.

 

8.   Für eingebrachte Sachen haftet das Aparthotel nach den Bestimmungen des BGB, es sei denn, das Zimmer oder das Behältnis, aus dem Gegenstände entwendet wurden, waren unverschlossen. 

 

Gegenstände und Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels hinterlassen werden, gelten als nicht eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen werden. Jede Haftung durch das Hotel ist ausgeschlossen.

 

Im Übrigen ist das Aparthotel zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur verpflichtet, soweit der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Aparthotels oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht, das Aparthotel eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdeten Weise verletzt, der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, welche das Aparthotel abgeschlossen hat oder zumutbar hätte abschließen können oder sich in einem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit realisiert.

 

§ 8 Reinigung der Zimmer

Die Zimmer werden nach Abreise gereinigt. Bei Langzeitaufenthalten werden die Zimmer einmal wöchentlich gereinigt (im Preis enthalten). Zusätzliche Reinigungen (nach Wunsch) kosten siehe §5 pro Reinigung. Die Küchenreinigung ist nicht im Preis enthalten. Wird die Küche nicht vollständig sauber hinterlassen, wird eine Pauschale i.H.v. siehe §5 fällig. Bei gröberen Verschmutzungen nach Aufwand (s. §5).

 

 

§ 9 Vermeidung von Lärmbelästigung

 

In der Zeit von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr sowie von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen bis 08.00 Uhr) ist unbedingte Ruhe im Haus einzuhalten, insbesondere zu vermeiden sind Musizieren, Feiern, sowie Musik hören über Zimmerlautstärke. Weitere Details ergeben sich aus der Hausordnung.

 

 

§ 10 Beendigung des Vertrages

 

Bei Beendigung des Vertrages hat der Gast die Räumlichkeiten in einem mangelfreien Zustand an den Anbieter zu übergeben. Persönliche Gegenstände des Gasts dürfen nur mit Zustimmung des Anbieters im Objekt verbleiben. Sämtliches Inventar, welches vom Gast bei Einzug (siehe Inventarliste) und in der Aufenthaltszeit übernommen wurde, ist Eigentum des Anbieters und hat im Objekt zu verbleiben.

 

 

§ 11 Meldepflicht

 

Beherbergte Personen haben gemäß § 28-31 Bundesmeldegesetz am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben. Mitreisende Angehörige sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben. Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen betrifft die Verpflichtung nur den Reiseleiter; er hat die Anzahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit anzugeben.

 

Beherbergte ausländische Personen, die namentlich auf dem Meldeschein aufzuführen sind, haben sich bei der Anmeldung gegenüber den Leitern der Beherbergungsstätten durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz bzw. Personalausweis) auszuweisen.

 

§ 12 Zugangsberechtigung

 

Der Anbieter oder sein Beauftragter darf die Räumlichkeiten zur Reinigung, zur Ablesung von Messgeräte, zur routinemäßigen Kontrolle sowie für Wartungs-und Reparaturarbeiten und zu sonstigen notwendigen Zwecken auch ohne vorherige Zustimmung des Gastes in angemessenen Zeitabständen betreten.

 

 

§ 13 Haftungsausschluss

 

Das Aparthotel ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Programmteile im Bereich von Rahmenprogrammen und Transfers, welche beim Aparthotel durch den Besteller gebucht wurden, etwaige Subunternehmen zu beauftragen. Dabei handelt das Aparthotel stets im Namen und Auftrag des Bestellers, im Sinne eines Vermittlers und ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen des jeweiligen Subunternehmers nicht haftbar. Sollten sich hieraus etwaige Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen einen Subunternehmer ergeben, sind diese vom Besteller beim Subunternehmer direkt anzumelden. Die Rechnungslegung des Aparthotels an den Besteller und dessen Verpflichtung zur Zahlung bleiben hiervon unberührt.

 

 

§ 14 Stornofristen für Aparthotelleistungen

 

Nimmt der Kunde eine vertragliche Leistung, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

25% – Bis 8 Wochen vor der Anreise: 25% Stornierungskosten

50% – Bis 1 Woche vor Anreise: 50% Stornierungskosten

100% – In den 7 Tagen vor der Anreise: 100% Stornierungskosten

 

§ 15 No-Show / Rücktrittskosten

 

Im Falle der Nichtinanspruchnahme der bestellten Leistungen ist der Besteller zur Zahlung hierfür angefallener Buchungskosten / Grundkosten verpflichtet und zwar in voller Höhe ( 100 % ) des vereinbarten Preises für die Appartements. Hiervon ausgenommen sind nicht in Anspruch genommene Arrangements sowie Serviceleistungen wie z.B. Wäscheservice, Frühstück und / oder Zimmerreinigung. Sind dem Aparthotel darüber hinaus Kosten entstanden, z.B. durch Beauftragung von Subunternehmen, sind diese gegen Beleg in vollem Umfang zu erstatten.

 


§ 16 Sonstige Vereinbarungen

 

1. Das Appartement wird in einem mängelfreien Zustand übergeben. Sofern Mängel vorhanden sind, werden diese gemäß § 1 dieses Vertrages dem Anbieter schriftlich innerhalb von 4 Stunden nach Übernahme des Appartements mitgeteilt. Der Gast versichert, dass er im Besitz einer gültigen privaten Haftpflichtversicherung ist. Sofern der Vertragspartner eine juristische Gesellschaft ist, so erklärt diese mit der beigefügten Schadensübernahmeerklärung, dass sie die Übernahme der Schäden gewährleistet.

 

2. Das Aparthotel behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände eine Erfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Änderungen in der Appartementvergabe, der Technik, der zugesagten Räume oder Rahmenprogramme sind zulässig, soweit dadurch keine wesentlichen Interessen des Bestellers betroffen sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bremerhaven. Erfüllungsort ist der Sitz des Aparthotels.

 

Wird durch den Besteller / Gast der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels gefährdet, so kann das Aparthotel den Vertrag auflösen.

 

3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Aparthotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalt haftet das Aparthotel nicht, soweit das Aparthotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Aparthotels.

 

4. Die vertragliche Haftung des Aparthotels für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Hotel zu vertreten hat, ist ausgeschlossen.

5. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Aparthotels.

6. Eine private Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Für Beschädigungen haftet der Gast.

 

7. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen und / oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftform selbst.

 

Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

 

Diese Bedingungen gelten ab dem 01.10.2020 bis auf Widerruf.

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